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Regelmäßig gehen bei der WWK Kinderstiftung Hilfegesuche ein. Eine Entscheidung fällt da nicht immer leicht, da wir am liebsten allen helfen würden. Satzungsgemäß unterstützten wir in Not geratene Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die in Deutschland leben. Was den Förderbereich angeht, so haben wir diesen in der Satzung bewusst allgemein gehalten: Dies ermöglicht es uns, jedes Einzelschicksal sorgfältig zu prüfen, fallweise und nach Kassenlage zu entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass die Stiftung nachrangig fördert, das heißt erst dann, wenn eine Förderung oder begründete Ablehnung durch staatliche Stellen oder Kranken- bzw. Pflegekassen vorliegt.